damit Ihre Tochter oder Sohn sicher durch die Fahrschule kommt
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L
Theorie Unterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden im Zusatz Unterricht.
Bei Klasse B197 ist es möglich, mit einem Automatik- Fahrzeug den Schaltfahrzeug-Führerschein zu bekommen, und dass OHNE Einschränkungen, man muss lediglich
- mind. 10 Fahrstunden mit einem Schaltwagen fahren
- eine 15-minütige Testfahrt
- die restliche Ausbildung und Prüfung mit Automatik Fahrzeug
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg & ausschließlich mit Automatikgetriebe.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM und L
Theorie Unterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden im Zusatz Unterricht.
einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen:
Vorbesitz der Klasse B
einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Theorie Unterricht:
2,5 Zeitstunden theoretische Fahrerschulung.
Praxis:
3,5 Zeitstunden in der praktischen Fahrerschulung.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter:
24 Jahre (für Direkteinstieg)
20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Theorie Unterricht:
Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden spezifisch für Motorrad.
Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden spezifisch für Motorrad.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
A1 und AM
Theorie Unterricht:
Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden spezifisch für Motorrad.
Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden spezifisch für Motorrad.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
AM
Theorie Unterricht:
Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden spezifisch für Motorrad.
Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden spezifisch für Motorrad.
Diese spezielle Fahrerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie mit Ihrem Führerschein Klasse B, Krafträder der Klasse A1 bis 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt, fahren wollen.
Mindestalter:
25 Jahre Besitz des Klasse B Führerscheins seit mind. 5 Jahren
Theorie Unterricht:
4 x 90 Minuten
Praktischer Unterricht:
5 x 90 Minuten keine theoretische oder praktische Prüfung nötig
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4kW im Falle von Elektromotoren.
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
keine
Theorie Unterricht:
Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden spezifisch für Motorrad.
Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden spezifisch für Motorrad.
Unterrichtszeiten in den Ferien
08:30 - 11:45 Uhr
Abendkurse
17.30 - 20.45 Uhr
Bürozeiten
Montags 17:30 - 18:30 Uhr